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Mediation

Neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin, bin ich zudem als Mediatorin tätig. Meine Ausbildung habe ich im Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart (fiRAK Stuttgart) absolviert.


Was ist Mediation


Bei der Mediation handelt es sich um ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.


Als Mediatorin bin ich dabei eine unabhängige und neutrale Person, die Sie durch die Mediation führt und Ihnen mögliche Lösungsansätze aufzeigt und gemeinsam mit Ihnen versucht, die vorhandene Konfliktsituation zum Wohle beider Parteien zu lösen.


Warum Mediation


Während der Mediation werden maßgeschneiderte Lösungen erarbeitet, die an die jeweiligen Bedürfnissen und Interessen angepasst sind und sich deshalb als besonders dauerhaft erweisen.

Als Mediatorin bin ich vermittelnd tätig, ohne jedoch Entscheidungsbefugnis zu haben. Das heißt, der Konflikt kann nur in Zusammenarbeit der Konfliktparteien gelöst werden.


Dabei hat sich die Mediation insbesondere bei den von mir schwerpunktmäßig angebotenen:

  • Scheidungsmediationen
  • Generations/ Familienkonflikten
  • Erbschaftsauseinandersetzungen
  • Trennungssituationen
  • Nachfolgeregelungen in Betrieben
  • Nachbarschaftskonflikten
  • Wirtschaftsmediation

als sehr erfolgreich herausgestellt.


Vorteile


Die Mediation als außergerichtliche Streitbeilegung bringt dabei eine Reihe von Vorteilen mit:


So bleiben private oder geschäftliche Beziehungen erhalten, weitere Eskalationen werden vermieden. Vertraulichkeit hat hierbei oberste Priorität. Zudem wird nach einer Lösung gesucht, bei der keiner das Gesicht verliert.


Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass zum einen - im Gegensatz zu oft langwierigen gerichtlichen Verhandlungen - zeitnahe Lösungen gefunden werden, über deren Inhalt zudem die Konfliktparteien selbst bestimmen können. Außerdem handelt es sich bei der Mediation um eine meist kostengünstigere Lösung, da die Parteien bereits zu Beginn ein Budget vereinbaren, an das sich gehalten werden muss.



Verlauf


  1. Das Verfahren beginnt in der Regel damit, dass eine Konfliktpartei einen Mediator kontaktiert. Sofern der Konflikt mediationsgeeignet ist und alle Konfliktpartei mit einem Mediationsverfahren einverstanden sind, wird mit allen Beteiligten ein erstes Gespräch vereinbart. Der Mediator bleibt in allen Phasen der Mediation neutral und seiner Verschwiegenheit verpflichtet. Aus diesem Grund darf der anwaltliche Mediator, der bereits für eine Partei anwaltlich tätig gewesen ist, nicht mehr als Mediator vermitteln, da in diesem Fall eine Neutralität nicht mehr gegeben ist.

  2. Der Mediator erläutert den Parteien die Grundsätze und den Ablauf des Mediationsverfahrens und leitet sie durch die verschiedenen Mediationsphasen.

  3. Der Mediator fördert die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden sind. Er kann im allseitigen Einverständnis getrennte Gespräche mit den Parteien führen.

  4. Dritte können nur mit Zustimmung aller Parteien in die Mediation einbezogen werden.

  5. Die Parteien können die Mediation jederzeit beenden. Der Mediator kann die Mediation beenden, insbesondere wenn er der Auffassung ist, dass eine eigenverantwortliche Kommunikation oder eine Einigung der Parteien nicht zu erwarten ist.

  6. Der Mediator wirkt im Falle einer Einigung darauf hin, dass die Parteien die Vereinbarung in Kenntnis der Sachlage treffen und ihren Inhalt verstehen. Hierbei besteht für Parteien die Möglichkeit, die Vereinbarung bei Bedarf durch externe Berater überprüfen zu lassen. Mit Zustimmung der Parteien kann die erzielte Einigung in einer Abschlussvereinbarung dokumentiert werden.


Mein persönliches Angebot:


Am Ende der Mediation kann ich die von den Konfliktparteien getroffenen Vereinbarungen - sofern gewünscht - in eine rechtssichere Vertragsform fassen.




KANZLEI

 Rechtsanwältin Bettina Eggstein
 Olgastraße 57A
 70182 Stuttgart

 Tel.: 0711 2364402
 Fax: 0711 2360532
 E-Mail: ra@kanzlei-eggstein.de


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